Nach Ihrem Aufenthalt

Seit dem 01.10.2017 unterstützen wir unsere Patient*innen entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben noch umfänglicher beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung (Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V).

Das bedeutet: Multiprofessionelle Teams aus all den Berufsgruppen im Krankenhaus, die beim jeweiligen Patienten für das Entlassmanagement benötigt werden (z.B. Ärzte, Pflege, Sozialdienst, Physiotherapeuten), stellen noch während der Behandlung fest, ob und welche Unterstützung nach dem Krankenhausaufenthalt voraussichtlich benötigt wird. Damit sollen Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Feststellung eines neuen oder geänderten Versorgungsbedarfs schneller und zielgerichteter eingeleitet und der weiterbehandelnde Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung rechtzeitig informiert werden.

Für die Durchführung des Entlassmanagements und die damit verbundene Informationsübermittlung ist die Einwilligung des Patienten notwendig. Aus diesem Grund werden Sie bei der Aufnahme zukünftig darüber informiert.

Ihre behandelnden Ärzte entscheiden, wann sich Ihr Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass Sie entlassen werden können.

Sie sollten die stationäre Behandlung nicht vorzeitig und entgegen des ärztlichen Rates abbrechen. Falls Sie das Klinikum dennoch gegen ärztlichen Rat und auf eigenen Wunsch verlassen möchten, übernehmen Sie selbst die Verantwortung für Ihre Entscheidung und deren Folgen. Wir werden Sie daher bitten eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. Bedenken Sie bitte, dass der Kostenträger (z.B. Ihre Krankenversicherung) es ablehnen kann, die Behandlungskosten für Sie zu übernehmen, wenn Sie gegen ärztlichen Rat handeln.

Mit unserem Sozialdienst bieten wir einen kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen der Sozialfürsorge. Dazu gehört die Beratung in finanziellen Angelegenheiten ebenso wie die Hilfestellung bei Fragen, wenn eine Überleitung zurück in die häusliche Pflege oder gegebenenfalls in die Heimversorgung ansteht. Wir beraten bei Unklarheiten zur Einleitung von Anschlussheilbehandlungen nach Indikationsstellung, bieten Hilfen bei der Nachsorge und stellen Information über entsprechende Angebote in der Stadt bereit. Der Sozialdienst hilft darüber hinaus bei der Entlassungsplanung und leitet nach Rücksprache mit den Patienten und ihren Angehörigen notwendige Hilfemaßnahmen ein. Bei Bedarf kann ein Gesprächstermin mit der für Ihre Station zuständigen Mitarbeiterin telefonisch (ggf. über die Stationsmitarbeiter) vereinbart werden.

Allgemeine Kontaktdaten
Krankenhaus-Bethel-Berlin

Zentrale Notrufnummern

Bei Lebensgefahr
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst

Weitere Notfall-Nummern

Giftnotrufzentrale (24h)

030 19 24 0

Zahnärztlicher und kieferorthopädischer Notdienst

(030) 89 00 43 33

Berliner Krisendienst

(030) 39 06 30 0

Frauenkrisentelefon (mehrsprachig)

(030) 61 54 24 3

Kinder- und Jugendtelefon

0800 11 10 33 3

Berliner Notdienst Kinderschutz

(030) 61 00 66

Suchtnotruf

(030) 19 23 7

Telefonseelsorge

0800 11 10 11 1

Medizinische Kinderschutzhotline

0800 19 21 00 0

Unsere Notaufnahme

Zentrale-Notaufnahme (24h)

030 77 91 23 66

Krankenhaus Bethel Berlin
Promenadenstraße 3-5
12207 Berlin