Arbeits- und Schulunfälle behandeln - Ihr Durchgangs-Arzt am Krankenhaus Bethel Berlin

Mit der Beteiligung am stationären Durchgangsarztverfahren ergänzt das Krankenhaus Bethel Berlin das umfangreiche Angebot stationärer D-Ärzte im Berliner Süden. Versicherte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeits- und Schulunfälle können sich rund um die Uhr in unserer Zentralen Notaufnahme vorstellen.
Die professionelle Versorgung dieser Patient_innen wird durch die reibungslose Zusammenarbeit verschiedener Spezialist_innen mit umfangreicher technischer Ausstattung gewährleistet. Dazu zählen:

“Wir sind für Sie und Ihre Mitarbeiter da.
24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche.”

Dr. med. Rüdiger Haase Durchgangsarzt

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer im Rahmen der versicherungspflichtigen Tätigkeit einen Unfall erleidet (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Zuständige Kostenträger sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die unter dem Dachverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereint sind.
Ebenfalls über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind Kita- und Schulunfälle und Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, sogenannte Wegeunfälle. Auch Unfälle im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder in Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder bei Hilfeleistungen können in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften fallen.

Der Durchgangsarzt oder D-Arzt ist ein/e von der DGUV bestimmte_r erfahrene_r Unfallchirurg_in, der/die über spezielle Qualifikationen in der Behandlung Unfallverletzter verfügen muss. Sie oder er entscheidet über die einzuleitende Behandlung und regelt das Heilverfahren.
Nach einem Arbeitsunfall ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.


In den Notaufnahmen der Notfallkrankenhäuser, zu denen auch das Krankenhaus Bethel Berlin zählt, ist die Erfassung und Versorgung von schweren Arbeitsunfällen zu jeder Tages- und Nachtzeit gewährleistet.
Die handchirurgische Versorgung Unfallverletzter ist gesondert geregelt. Bei schweren Handverletzungen erfolgt die Weiterleitung an eine_n Handchirurg_in, die oder der durch eine entsprechend hohe Qualifikation die Zulassung zur Behandlung nach Arbeitsunfällen besitzt.

Jeder Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall muss durch das Unternehmen bzw. den Träger einer Bildungseinrichtung an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse gemeldet werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen entsteht. Die entsprechenden Formulare stellt die BG oder die DGUV zur Verfügung. Auch die Unfallmeldung über ein Online-Formular ist mittlerweile möglich.

Nachsorge bei Arbeitsunfällen

Die Behandlung eines Arbeitsunfalles endet nicht mit der Akutversorgung. In unserer BG-Ambulanz werden Patientinnen und Patienten mit Arbeits-, Schul- oder Wegeunfällen von A – Z versorgt, das heißt von der Akutversorgung über die Rehabilitationsphase bis hin zur Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Rehabilitation nach einem Arbeitsunfällen

Der Rehabilitationsauftrag der Gesetzlichen Unfallversicherung ist besonders umfassend. Laut dem Grundsatz im Sozialgesetzbuch VII § 26 hat die Berufsgenossenschaft und damit der Durchgangsarzt mit allen geeigneten Mitteln für wirksame

  • medizinische,
  • berufliche und
  • soziale Rehabilitation zu sorgen.


Entsprechend hoch ist der Stellenwert einer zeitgerechten und hochwertigen ambulanten Physiotherapie bzw. bei entsprechendem Bedarf einer ambulanten Rehabilitation (sogenannte Erweiterte Ambulante Physiotherapie, EAP).
Beide Möglichkeiten sind für unsere BG-Patientinnen und -Patienten vor Ort mit unserer Abteilung Physiotherapie gegeben.
Ist nach einem Arbeitsunfall eine stationäre Rehabilitation erforderlich, nehmen wir über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Kontakt mit Reha-Kliniken auf, die zur Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung zugelassenen sind.

Gutachten bei Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen

Die Begutachtung von Unfallfolgen stellt eine weitere wichtige Aufgabe in der Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen dar. Denn daran werden die zu erstattenden Leistungen und Ansprüche bemessen.
Am Krankenhaus Bethel Berlin steht Ihnen für BG-Gutachten mit dem Chef- und D-Arzt Dr. Rüdiger Haase (Unfallchirurgie) ein erfahrener Gutachter zur Verfügung. Weitere Gutachter für Arbeitsunfälle finden Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Allgemeine Kontaktdaten
Krankenhaus-Bethel-Berlin

Zentrale Notrufnummern

Bei Lebensgefahr
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst

Weitere Notfall-Nummern

Giftnotrufzentrale (24h)

030 19 24 0

Zahnärztlicher und kieferorthopädischer Notdienst

(030) 89 00 43 33

Berliner Krisendienst

(030) 39 06 30 0

Frauenkrisentelefon (mehrsprachig)

(030) 61 54 24 3

Kinder- und Jugendtelefon

0800 11 10 33 3

Berliner Notdienst Kinderschutz

(030) 61 00 66

Suchtnotruf

(030) 19 23 7

Telefonseelsorge

0800 11 10 11 1

Medizinische Kinderschutzhotline

0800 19 21 00 0

Unsere Notaufnahme

Zentrale-Notaufnahme (24h)

030 77 91 23 66

Krankenhaus Bethel Berlin
Promenadenstraße 3-5
12207 Berlin