Liebe ärztliche Kolleginnen und Kollegen,
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zur Einleitung einer geriatrischen Rehabilitation zusammengefasst. Für eine medizinische Rehabilitation ist eine ärztliche Verordnung notwendig:
- durch den zuständigen Krankenhausarzt (Anschlussrehabilitation)
- durch den Hausarzt
- durch die Zustimmung des Patienten auf eine Rehabilitationsempfehlung durch ein Pflegegutachten.
Die Verordnung durch den Hausarzt wurde seit 2021 deutlich vereinfacht, siehe hierzu auch die Informationen der KBV
Die Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation ergibt sich dabei anhand bestimmter Kriterien:
- Ein Lebensalter von ≥ 70 Jahren
- Die geriatrietypische Multimorbidität, mit entsprechenden Diagnosen oder Syndromen
Die geriatrietypischen Diagnosen sind zudem durch zwei Funktionstests aus unterschiedlichen Bereichen nachzuweisen. Die Funktionstest sind hier in der Anlage II der Reha-Richtlinie des G- BA aufgelistet.
Ihre Ansprechpartner
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Patientenverwaltung / Arztsekretariat
Tel. 07182/801 - 124
Monika Schweizer
Patientenverwaltung / Arztsekretariat
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Carmen Speitler
Patientenverwaltung / Arztsekretariat
Tel. 07182/801-124
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Der Mensch steht im Mittelpunkt.
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