Liebe ärztliche Kolleginnen und Kollegen,

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zur Einleitung einer geriatrischen Rehabilitation zusammengefasst. Für eine medizinische Rehabilitation ist eine ärztliche Verordnung notwendig:

  1. durch den zuständigen Krankenhausarzt (Anschlussrehabilitation)
  2. durch den Hausarzt
  3. durch die Zustimmung des Patienten auf eine Rehabilitationsempfehlung durch ein Pflegegutachten.

Die Verordnung durch den Hausarzt wurde seit 2021 deutlich vereinfacht, siehe hierzu auch die Informationen der KBV

Die Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation ergibt sich dabei anhand bestimmter Kriterien:

  • Ein Lebensalter von ≥ 70 Jahren
  • Die geriatrietypische Multimorbidität, mit entsprechenden Diagnosen oder Syndromen


Die geriatrietypischen Diagnosen sind zudem durch zwei Funktionstests aus unterschiedlichen Bereichen nachzuweisen. Die Funktionstest sind hier in der Anlage II der Reha-Richtlinie des G- BA aufgelistet.

Dokumente zur Rehabilitation in der Geriatrischen Rehaklinik Welzheim

Ihre Ansprechpartner

frau

Birgit Pleninger

Patientenverwaltung / Arztsekretariat

Tel. 07182/801 - 124

Monika Schweizer

Monika Schweizer

Patientenverwaltung / Arztsekretariat

Tel. 07182/801 - 124

Carmen Speitler

Carmen Speitler

Patientenverwaltung / Arztsekretariat

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