Liebe Besucherinnen und Besucher,

per Verordnung sind die Verpflichtungen nach §28b Abs. 1 S.1 Nr 2 b Infektionsschutzgesetz zum 01.03.2023 außer Kraft gesetzt.

Das bedeutet, dass auch in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen die Regelung zu Testnachweisen ab dem 01.03.2023 entfällt. Besucher müssen aber weiterhin Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) tragen. 

Für die Reha-Klinik gelten weiterhin damit folgende Regeln:

Aufgrund der Vorerkrankungen unserer Rehabilitanden, sind Besuche weiterhin nur nach vorheriger  Rücksprache mit der Station möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an die Station, auf der Ihre Angehörige / Ihr Angehöriger liegt.

Jede Patientin / jeder Patient verfügt darüberhinaus kostenfrei über einen Telefonanschluss am Bett. Über die jeweilige Station können Sie sich die Durchwahl geben lassen und auch auf diese Weise den persönlichen Kontakt aufrecht erhalten.

Wenn Sie selbst akute Erkältungs- oder Erkrankungssymptome haben, ist Ihnen ein Besuch nicht gestattet.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die geltenden Hygiene-Regeln sind für Besucher unbedingt einzuhalten:

  • Mund-Nasenschutz (FFP2-Maske)
  • 1,5m Abstand zu anderen Personen
  • Händedesinfektion
Netter Empfang für Besucher im Klinikum Welzheim

Darüberhinaus führen wir mit einem Selbstauskunftsbogen eine Risikoeinschätzung für Besucher durch, den Sie während Ihres Besuches bei der Station abgeben. Sie können den Bogen gerne schon vorab ausdrucken (DIN-A5) und ausgefüllt zu Ihrem Besuch mitbringen. 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Patientenverwaltung der Klinik unter 07182 / 8 01 – 2 00 (8.30 – 16 Uhr) oder per Fax unter 8 01 – 1 29.

Die telefonische Erreichbarkeit kann aufgrund der Vielzahl von Anfragen eingeschränkt sein, so dass wir Sie bitten, uns auch per Email RKWE@BethelNet.de zu kontaktieren.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Wir werden geleitet von unserem Motto:
Der Mensch steht im Mittelpunkt.

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