8 Bei der Bearbeitung ethischer Fragestellungen werden Seelsorgende eingebunden. Sie wirken bei Veranstaltungen und Fortbildungen mit. Zu Besprechungsterminen (z. B. Fallbesprechungen, EthikKomitee), bei denen ethische Fragestellungen behandelt werden (z. B. chroni sches Kranksein, Behinderung, Ernährung via PEG, Unheilbarkeit, Angemessenheit von Therapie, Behandlungseinschränkung oder verzicht, Palliativmedizin, Vorausverfügungen), werden sie eingeladen. Darüber hinaus finden regelmäßige Besprechungstermine mit der Ärzte schaft und mit Pflegekräften statt, damit notwendige Absprachen getroffen werden können. Seelsorgende nehmen nach Bedarf an Fall besprechungen und Qualitätszirkeln teil. Es wird festgelegt, welche vertraulichen Unterlagen durch Seelsor gende eingesehen werden dürfen. Weiterhin wird beschrieben und ver mittelt, in welchen Situationen Seelsorgende mit besonderer fachlicher Kompetenz (siehe Ziffer 4) eingeschaltet werden müssen. Angebote für die uns anvertrauten Menschen „Wir begleiten die uns anvertrauten Menschen in der Auseinanderset zung mit ihrer Situation, in den Bezügen zu sich, zu ihren Mitmenschen, zu ihrer Umwelt und zu Gott.“ Leitbild Seelsorge Spirituelle Bedürfnisse der uns anvertrauten Menschen werden indi viduell ermittelt und berück sichtigt. Es ist geregelt, durch wen und in welchem Rahmen diese Bedürfnisse erfasst werden. Die Dokumen tation erfolgt in der Behandlungsakte. 23